Gerichtsurteile muss man genau lesen, sonst gibt's schnell Missverständnisse. Ein Jubel der tanzwütigen Atheisten, die ausgerechnet am Karfreitag Lärm machen wollen, ist also fehl am Platze.
Die heutigen Presseartikel zum aktuellen Urteil des Bundes-
verfassungsgerichtes stellen das eigentlich klar, man schaue z.B. ---> HIER und HIER !
Das Gericht betont, über einen Einzelfall entschieden zu haben, und da sei das bayerische Feiertagsgesetz eben zu streng, wenn es auch einen beschei-
denen "Heidenspaß" in einem Hinterzimmer oder kleinen Theatersaal und für nur wenige Teilnehmer verbieten wolle.
So kann es also passieren, dass für jede Veranstaltung ggf. der Gerichtsweg beschritten werden muss. Das Urteil ist offenbar auch nicht einstimmig zustande gekommen, weil man den Medien auch auf Nachfrage nicht ver-
raten wollte, wie viele der acht Richter dafür gestimmt haben...
Wie man an meinem früheren Artikel sieht, ist das Ganze eher mal wieder viel Lärm um fast nichts... ---> HIER !
Na, das wird die evangelischen Christen
AntwortenLöschenaber "freuen", wenn ihr höchster Feiertag
derart attackiert wird...
Das Gericht hat dem Zeitgeist mal wieder ein
Opfer gebracht, wie nicht anders zu erwarten!
Der reinste Kindergarten, diese spaßigen Heiden!
AntwortenLöschenDa können sie an fast 360 Tagen im Jahr feiern,
dass die Bude wackelt, aber dann wollen sie wie
ein bockiges Kind genau an Karfreitag...
Wie albern ist das denn???
Vor allem erwarte ich jetzt auch von denen,
dass sie einen Prozess anstrengen, dass ihnen
kein Weihnachtsgeld ausgezahlt wird,
da sie ja gegen christliche Bräuche sind
und demzufolge auch kein Geld für Geschenke
brauchen...
Ja, wer lesen kann ... Wir dürfen in Zukunft unsere Veranstaltungen am Karfreitag stattfinden lassen, weil es, wie das Gericht so richtig erkannt hat, unsere weltanschaulichen Freiheiten unzulässigerweise einschränken würde.
AntwortenLöschenGenau darum ging es bei der Klage ja auch.
Zugegeben, nur ein kleiner Schritt auf dem Weg, aber ein entscheidender.
Und natürlich wird es jedes mal wieder vor Gericht gehen, aber das sind wir gewöhnt, denn wir müssen ja alles, was uns laut Gesetz eindeutig zusteht, einklagen,weil so einige Staatsdiener der Meinung sind, die Gesetze gelten nur für die Kirchen.
@August Vorsicht mit der Aussage vom bockigen Kind, das geht nach hinten los. Warum wollen Gläubige anderen das Feiern verbieten, nur weil sie selber es nicht dürfen ?
Warum hat die Kirche "ihre" Feste auf die Daten älter Feste gelegt und beschwert sich jetzt, wenn andere diese feiern wollen und nicht ihre? (Allerheiligen und Weihnachten sind da nur zwei Beispiele) ?
Aber was will man von Anhängern eines Gottes, welcher sich, laut AT, auch gern wie ein kleines Kind mit Wutanfall aufführt, auch erwarten ?
Dem verlorenen Häuflein der Heiden ging es
AntwortenLöschenwohl eher darum, endlich noch mal ein wenig mediale
Aufmerksamkeit zu bekommen.
Man schaue z.B. mal im folgenden Video, wie viele
da bei einer Demonstration für den Tanz am Karfreitag
mitmachen - und welches Alter die haben...
https://www.youtube.com/watch?v=XwjwV2UWgik
Muss man die ernst nehmen?
Nicht wirklich!!!
Was haben die Kläger nun tatsächlich erreicht?
AntwortenLöschenSie dürfen in einem kleinen Theater in München am
Karfreitag Filmvorführungen, "ein Prailinen-Buffet"
und an einem Infostand ihre Weltanschauung darbieten.
Nun dürfen sie das - und sie dürfen eine Rockband
spielen lassen für einen "Freigeister-Tanz".
Sensationell...!
Ich bin aber auch dafür, dass diese Herrschaften
ein bisschen mehr Konsequenz zeigen und nicht nur
auf das christliche Weihnachtsgeld verzichten,
sondern auch darauf bestehen, an sämtlichen
Feiertagen arbeiten zu gehen.
Übrigens: Von mir aus können die tanzen, so viel
sie wollen, und von mir aus können die vor Gericht
ziehen, so viel sie wollen, wenn es ihrem Ego
wenigstens hilft...
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